Notariell beglaubigte Übersetzung
Eine notariell beglaubigte Übersetzung ist eine beeidigte Übersetzung, die zusätzlich von einem Notar beglaubigt wird. Manche Behörden akzeptieren nur notariell beglaubigte Übersetzungen; senden Sie uns einfach Ihr Dokument, und wir übernehmen den gesamten Ablauf von Anfang bis Ende.
- Notariell beglaubigte Übersetzung von Diplomen und Abschlusszeugnissen für amtliche Anträge.
- Notariell beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde, gültig für Behördenanträge.
- Notariell beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde für amtliche Verfahren.
- Notariell beglaubigte Übersetzung des Führungszeugnisses, in amtlichen Anträgen anerkannt.
- Notariell beglaubigte Übersetzung von Vollmachten mit gestärkter rechtlicher Gültigkeit.
- Notariell beglaubigte Übersetzung von Verträgen für amtliche und geschäftliche Vorgänge.
- Notariell beglaubigte Übersetzung des Führerscheins für Anträge im In- und Ausland.
- Notarielle Beglaubigung — Durch die notarielle Bestätigung erhält die beeidigte Übersetzung eine zusätzliche amtliche Gültigkeit und erfüllt die Anforderung der jeweiligen Behörde.
- Für Behörden geeignet — Vorbereitet für die reibungslose Anerkennung bei Visa-, Anerkennungs-, Heirats- und Gerichtsanträgen, die eine notarielle Beglaubigung verlangen.
- Ablauf komplett bei uns — Von der beeidigten Übersetzung bis zur notariellen Beglaubigung übernehmen wir jeden Schritt für Sie.
FAQ
Wann brauche ich eine notarielle Beglaubigung statt nur einer beeidigten Übersetzung?
Manche Behörden akzeptieren die beeidigte Übersetzung allein, andere verlangen zusätzlich die notarielle Beglaubigung; wir klären, was die jeweilige Stelle erwartet, und bereiten Ihr Dokument in einer akzeptierten Qualität vor. Bei Unsicherheit beraten wir Sie gern.
Übernehmen Sie den Ablauf beim Notar für mich?
Ja. Wir erstellen die beeidigte Übersetzung, wickeln die notarielle Beglaubigung vollständig für Sie ab und liefern das beglaubigte Dokument einsatzbereit.
Wie und wie schnell erfolgt die Lieferung?
Notariell beglaubigte Dokumente werden als physische Exemplare mit Originalunterschrift geliefert; die Dauer richtet sich nach Anzahl der Dokumente und Auslastung des Notars, und wir nennen Ihnen einen verbindlichen Liefertermin.
Wird für die notarielle Beglaubigung das Originaldokument benötigt?
Der Notar möchte in der Regel das Originaldokument oder eine beglaubigte Kopie sehen, auf der die Übersetzung beruht; wir klären vorab genau, was in Ihrem Fall nötig ist, und übernehmen den Ablauf vollständig für Sie.