Heiratsurkunden-Übersetzung

Für Ehegattenvisa, Familienzusammenführung, Aufenthaltsanträge sowie Namens- und Personenstandsverfahren im Ausland ist eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde erforderlich. Wir übersetzen Ihre Urkunde vollständig und korrekt, so aufbereitet, dass sie in Ihrem Antrag akzeptiert wird. Da manche Länder eine Apostille oder ein internationales Format verlangen, unterstützen wir Sie auch bei diesen Schritten.

So funktioniert die Heiratsurkunden-Übersetzung

  1. Dokument hochladen — Senden Sie uns Ihre Heiratsurkunde oder Ihren Eheregisterauszug (mit Apostille, falls vorhanden) und sehen Sie sofort den Preis.
  2. Wir übersetzen in die Zielsprache — Wir übersetzen die Namen der Ehepartner, Daten und Orte mit exakter Genauigkeit und behalten das Layout bei.
  3. Beglaubigung / Apostille & Notar bei Bedarf — Die Übersetzung wird mit der Bestätigung des Übersetzers erstellt; verlangt die Behörde eine Apostille oder notarielle Beglaubigung, veranlassen wir auch diese Schritte.
  4. Einreichfertig geliefert — Sie erhalten die Übersetzung digital; bei Bedarf versenden wir eine gestempelte, unterschriebene Papierausfertigung.

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Häufig gestellte Fragen

Brauche ich für eine Heiratsurkunde eine Apostille?
Viele Länder verlangen für eine Heiratsurkunde eine Apostille. Wir übersetzen Ihr Dokument vollständig samt Apostillevermerk und begleiten Sie bei Bedarf durch das Verfahren. Die genaue Anforderung hängt von dem Land ab, in dem Sie den Antrag stellen.
Reicht für ein Ehegattenvisum eine Übersetzung allein aus?
Eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde ist meist erforderlich; manche Länder verlangen zusätzlich eine Apostille oder notarielle Beglaubigung. Was auch immer zutrifft, wir erstellen es – wir empfehlen, die Antragsrichtlinien zu prüfen.
Wie schnell erhalte ich die Übersetzung?
Heiratsurkunden sind meist kurz und werden schnell geliefert; die genaue Zeit und den Preis sehen Sie in dem Moment, in dem Sie Ihr Dokument hochladen.
In welche Sprachen übersetzen Sie?
Wir übersetzen in eine Vielzahl von Sprachen in jede Richtung, passend zur Amtssprache des Landes, in dem Sie den Antrag stellen.