Geburtsurkunden-Übersetzung

Eine Geburtsurkunde ist eines der am häufigsten verlangten Dokumente für Einwanderung, Einbürgerung, Familienzusammenführung und Heirat im Ausland. Wir übersetzen Ihre Urkunde vollständig und korrekt, so aufbereitet, dass sie in Ihren offiziellen Anträgen akzeptiert wird. Da manche Länder eine Apostille oder ein internationales Format verlangen, unterstützen wir Sie auch bei diesen Schritten.

So funktioniert die Geburtsurkunden-Übersetzung

  1. Dokument hochladen — Senden Sie uns Ihre Geburtsurkunde oder einen Personenstandsregisterauszug (mit Apostille, falls vorhanden) und sehen Sie sofort den Preis.
  2. Wir übersetzen in die Zielsprache — Wir übersetzen Namen, Daten, Orte und alle Personenstandsangaben mit exakter Genauigkeit und behalten das Layout bei.
  3. Beglaubigung / Apostille & Notar bei Bedarf — Die Übersetzung wird mit der Bestätigung des Übersetzers erstellt; verlangt die Behörde eine Apostille oder notarielle Beglaubigung, veranlassen wir auch diese Schritte.
  4. Einreichfertig geliefert — Sie erhalten die Übersetzung digital; bei Bedarf versenden wir eine gestempelte, unterschriebene Papierausfertigung.

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Häufig gestellte Fragen

Brauche ich für eine Geburtsurkunde eine Apostille?
Viele Länder verlangen für eine Geburtsurkunde eine Apostille. Wir übersetzen Ihr Dokument vollständig samt Apostillevermerk und begleiten Sie bei Bedarf durch das Apostille-Verfahren. Die genaue Anforderung hängt von dem Land ab, in dem Sie den Antrag stellen.
Stimmen die Namen mit der Schreibweise in meinem Reisepass überein?
Es ist wichtig, dass Namen und Ortsschreibweisen mit Ihrem Reisepass übereinstimmen. Wenn Sie eine bestimmte Schreibweise bevorzugen, vermerken Sie diese bei Ihrer Bestellung, damit Ihr Antrag konsistent bleibt.
Wie schnell erhalte ich die Übersetzung?
Geburtsurkunden sind meist kurz und werden schnell geliefert; die genaue Zeit und den Preis sehen Sie in dem Moment, in dem Sie Ihr Dokument hochladen.
In welche Sprachen übersetzen Sie?
Wir übersetzen in eine Vielzahl von Sprachen in jede Richtung, passend zur Amtssprache des Landes, in dem Sie den Antrag stellen.