Führungszeugnis-Übersetzung

Für Visum-, Aufenthalts-, Einbürgerungs- und Auslandsjobanträge verlangen Behörden meist eine beglaubigte Übersetzung Ihres Führungszeugnisses – oft in apostillierter Form. Wir übersetzen Ihr Dokument vollständig und korrekt, so aufbereitet, dass es in Ihrem Antrag akzeptiert wird. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch bei den Schritten für Apostille und Notar.

So funktioniert die Führungszeugnis-Übersetzung

  1. Dokument hochladen — Senden Sie uns Ihr Führungszeugnis (mit Apostille, falls vorhanden) und sehen Sie sofort den Preis.
  2. Wir übersetzen in die Zielsprache — Wir übersetzen das Zeugnis sowie jeden Stempel und Vermerk darauf vollständig und behalten das Layout bei.
  3. Beglaubigung / Apostille & Notar bei Bedarf — Die Übersetzung wird mit der Bestätigung des Übersetzers erstellt; verlangt die Behörde eine Apostille oder notarielle Beglaubigung, unterstützen wir Sie bei diesen Schritten.
  4. Einreichfertig geliefert — Sie erhalten die Übersetzung digital; bei Bedarf versenden wir eine gestempelte, unterschriebene Papierausfertigung.

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Häufig gestellte Fragen

Brauche ich für ein Führungszeugnis eine Apostille?
Viele Länder verlangen für ein Führungszeugnis eine Apostille. Wir übersetzen Ihr Dokument vollständig samt Apostillevermerk; falls Sie die Apostille noch nicht haben, begleiten wir Sie durch das Verfahren. Die genaue Anforderung hängt von dem Land ab, in dem Sie den Antrag stellen.
Wie aktuell muss das Führungszeugnis sein?
Manche Behörden verlangen, dass das Zeugnis innerhalb der letzten Monate ausgestellt wurde. Da dieser Zeitraum je nach Einrichtung variiert, empfehlen wir, ein aktuelles Zeugnis einzuholen und dieses übersetzen zu lassen.
Wie schnell erhalte ich die Übersetzung?
Führungszeugnisse sind meist kurz und werden schnell geliefert; die genaue Zeit und den Preis sehen Sie in dem Moment, in dem Sie Ihr Dokument hochladen.
In welche Sprachen übersetzen Sie?
Wir übersetzen in eine Vielzahl von Sprachen in jede Richtung, passend zur Amtssprache des Landes, in dem Sie den Antrag stellen.